Rechtsanwalt, Anwalt, Rechtsanwältin, Mosbach, Obrigheim, Familienrecht, Scheidung, Mietrecht, Erbrecht, Manuela Lintz
 

Rechtsanwältin
Manuela Lintz-Liebig

Hauptstraße 12
74847 Obrigheim

Telefon (0 62 61) 6 47 19

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Sie haben ein Problem und benötigen juristische Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Weg aus dem Paragraphenlabyrinth?

Als zuverlässige und kompetente Partnerin an Ihrer Seite verhelfe ich Ihnen zu Ihrem Recht. Unter Einbeziehung höchster Diskretion berate ich Sie individuell und kümmere mich engagiert um Ihr Anliegen. Setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung, denn eine frühe anwaltliche Beratung hilft überflüssige Prozesse zu verhindern und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen.

Vorsorgen ist besser als streiten!

Leistungen

  • Sie erhalten Termine nach Ihren Wünschen.
  • Sie erhalten Transparenz bei allen Vorgängen, die Ihren Fall betreffen.
  • Sie erhalten die Gelegenheit, jederzeit Rückfragen – gerne auch telefonisch – zu stellen.
  • Sie erhalten eine engagierte Vertretung gegenüber Dritten, Gerichten und Behörden.
  • Sie erhalten auf Wunsch ein Gutachten zur Rechtslage in Ihrem Fall.
  • Sie erhalten Hilfe bei der Formulierung, dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen.
  • Sie erhalten Beratung und Hilfe bei der Formulierung Ihres Testaments.
  • Sie erhalten Beratung und die Formulierung Ihrer Vorsorgevollmacht und Ihrer Patientenverfügung.
  • Sie erhalten Beratung und die Formulierung Ihres Ehevertrags, sowie Begleitung bei der notariellen Beurkundung.
  • Sie erhalten eine umfassende fachlich fundierte Beratung.

    Rechtsanwalt, Anwalt, Rechtsanwältin, Mosbach, Obrigheim, Familienrecht, Scheidung, Mietrecht, Erbrecht, Manuela Lintz

Honorare

Als Anwältin richten sich meine Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei Gerichtsverfahren bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Kosten.

Für außergerichtliche Leistung bemisst sich das Honorar nach Umfang und Schwere der anwaltlichen Bearbeitung, der Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation des Klienten.

Die Erstberatung eines Verbrauchers darf nach dem Gesetz max. EUR 190,– zzgl. Auslagen und MwSt. betragen.

Eine abweichende Gebührenvereinbarung ist jedoch möglich. Fragen Sie mich gleich zu Beginn nach den voraussichtlichen Kosten in Ihrem speziellen Fall, ich erläutere Sie Ihnen gerne. Auch ob ein Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe für Sie besteht, prüfe ich gerne für Sie.

Des Weiteren kümmere ich mich um die Kostendeckungszusage und um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.